Gefahrgut-Retouren

Was ist beim Rückversand von Gefahrgut zu beachten?

Sollte der Originalkarton nicht mehr vorhanden oder nicht mehr verwendbar sein, oder die entsprechenden Gefahrgutkennzeichnungen nicht mehr vollständig erkennbar sein, stellen wir hier einen Überblick über die zu verwendenden Kennzeichnungen zur Verfügung.

Die Kennzeichnung darf nicht zerkratzt, nicht zerrissen, nicht durchgestrichen und nicht überklebt sein (auch nicht zum Teil). Die benötigten Kennzeichnungen können gerne ausgedruckt werden.

Info

Die Kennzeichnungen müssen mittels durchsichtigem Klebeband vollflächig auf dem Karton aufgeklebt werden. (Witterungs- und Ablöseschutz)

Kennzeichnungen von Gefahrgut in begrenzter Menge

  • 
				Gefahrgut Begrenzte Menge

    Kennzeichnung: "BEGRENZTE MENGE"
    Diese Kennzeichnung ist ein Mal mittig auf die kleinste Fläche des Pakets zu kleben. Dabei ist ausschließlich die Positionierung wie auf der Abbildung zulässig.
    Download PDF (PDF, 389 KB)

  • 
				Gefahrgut Ausrichtungspfeile

    Kennzeichnung: "AUSRICHTUNGSPFEILE"
    Diese Kennzeichnung ist zwei Mal, je einmal auf die gegenüberliegenden Seiten der kleinsten Flächen des Pakets zu kleben. Dabei dürfen keine anderen Kennzeichnungen überklebt werden. Diese Kennzeichnung ist bei der Kennzeichnung für begrenzte Menge immer zusätzlich am Karton anzubringen.
    Download PDF (PDF, 206 KB)

Kennzeichnungen für Akkus oder Geräte mit Akkus (Sondervorschrift 188, bis max. 100 Wh Leistung)

  • 
				Gefahrgut Umverpackung

    Kennzeichnung „UMVERPACKUNG“

    Diese Kennzeichnung ist auf die Oberseite des Kartons, wo auch das Retourenlabel anzubringen ist, zu kleben. Das Retourenlabel darf dabei nicht überdeckt werden.

    Diese Kennzeichnung ist bei den Kennzeichnungen nach der Sondervorschrift 188 immer zusätzlich am Karton anzubringen.
    Download PDF (PDF, 402 KB)

  • 
				Gefahrgut UN3480

    Kennzeichnung „UN 3480“ einzelne Lithium-Ionen-Akkus

    Diese Kennzeichnung ist ein Mal mittig auf die kleinste Fläche des Pakets zu kleben.
    Download PDF (PDF, 547 KB)

  • 
				Gefahrgut UN3481

    Kennzeichnung „UN 3481“ Lithium-Ionen-Akkus mit oder im Gerät verpackt

    Diese Kennzeichnung ist ein Mal mittig auf die kleinste Fläche des Pakets zu kleben.
    Download PDF (PDF, 547 KB)

  • 
				Gefahrgut UN3090

    Kennzeichnung „UN 3090“ einzelne Lithium-Metall-Akkus

    Diese Kennzeichnung ist ein Mal mittig auf die kleinste Fläche des Pakets zu kleben.
    Download PDF (PDF, 547 KB)

  • 
				Gefahrgut UN3091

    Kennzeichnung „UN 3091“ Lithium-Metall-Akkus mit oder im Gerät verpackt

    Diese Kennzeichnung ist ein Mal mittig auf die kleinste Fläche des Pakets zu kleben.
    Download PDF (PDF, 547 KB)

Artikel dürfen nicht versendet werden, wenn:

  • das Gehäuse beschädigt oder verformt ist.
  • die Batterie oder das Gehäuse aufgebläht ist.
  • sich das Aussehen des Akkus verändert hat.
  • die Batterie ausläuft.
  • Flecken erkennbar sind.
  • Gas austritt.
  • sonderbare Gerüche wahrnehmbar sind.
  • Temperaturveränderungen der Batterie erkennbar sind.
  • geschmolzene oder verformte Kunststoffteile erkennbar sind.
  • sich lose Teile im Gehäuse befinden.

In diesem Fall bitten wir die örtliche Feuerwehr zu kontaktieren.

Gefahrgut Retoure