Gefahrgut-Retouren
Was ist beim Rückversand von Gefahrgut zu beachten?
Sollte der Originalkarton nicht mehr vorhanden oder nicht mehr verwendbar sein, oder die entsprechenden Gefahrgutkennzeichnungen nicht mehr vollständig erkennbar sein, stellen wir hier einen Überblick über die zu verwendenden Kennzeichnungen zur Verfügung.
Die Kennzeichnung darf nicht zerkratzt, nicht zerrissen, nicht durchgestrichen und nicht überklebt sein (auch nicht zum Teil). Die benötigten Kennzeichnungen können gerne ausgedruckt werden.
Info
Die Kennzeichnungen müssen mittels durchsichtigem Klebeband vollflächig auf dem Karton aufgeklebt werden. (Witterungs- und Ablöseschutz)
Kennzeichnungen von Gefahrgut in begrenzter Menge
Kennzeichnungen für Akkus oder Geräte mit Akkus (Sondervorschrift 188, bis max. 100 Wh Leistung)
Artikel dürfen nicht versendet werden, wenn:
- das Gehäuse beschädigt oder verformt ist.
- die Batterie oder das Gehäuse aufgebläht ist.
- sich das Aussehen des Akkus verändert hat.
- die Batterie ausläuft.
- Flecken erkennbar sind.
- Gas austritt.
- sonderbare Gerüche wahrnehmbar sind.
- Temperaturveränderungen der Batterie erkennbar sind.
- geschmolzene oder verformte Kunststoffteile erkennbar sind.
- sich lose Teile im Gehäuse befinden.
In diesem Fall bitten wir die örtliche Feuerwehr zu kontaktieren.