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HORNBACH Brunn am Gebirge Öffnungszeiten
Johann Steinboeck Strasse 7a
2345 Brunn am Gebirge

service-brunn@hornbach.com
+43 2236/306 - 0
Mo. - Fr.: 07:10 - 19:24 Uhr
Sa.: 07:10 - 18:00 Uhr
24.12.2024 08:00 - 13:00 Uhr
25.12.2024 geschlossen
Sie haben diese Information am 11.12.24 um 20:04 Uhr ausgedruckt. Bitte beachten Sie, dass Weltmarktpreise und kurzfristige Reaktionen die Preise jederzeit ändern und diese damit von Ihrem Ausdruck abweichen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Hornbach Baumarkt GmbH ist davon überzeugt, dass durch die Förderung einer offenen und verantwortungsbewussten Unternehmenskultur Fehlverhalten und schwerwiegende Zwischenfälle verhindert werden können. HORNBACH möchte aufgrund dieses Bestrebens mit seinem internetbasierten Hinweisgebersystem jedermann, d.h. MitarbeiterInnen, KundInnen, LieferantInnen und DienstleisterInnen die Möglichkeit bieten, Compliance-Verstöße zu melden.

Das HORNBACH Hinweisgebersystem wird von der EQS Group AG mit Sitz in Zürich (Schweiz) betrieben. Alle Informationen und Daten in dem Hinweisgebersystem sind verschlüsselt und nur autorisierten Personen von HORNBACH zugänglich. Sie laufen über Hochsicherheitsserver der EQS Group AG.

Über das HORNBACH Hinweisgebersystem können Vorgänge innerhalb der HORNBACH Gruppe und entlang ihrer Lieferketten gemeldet werden.

Gemäß des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz können Meldungen in folgenden Bereichen abgegeben werden:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach §§ 302-309 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB, BGBL. Nr.60/1974)
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften und von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen

HORNBACH ermutigt seine MitarbeiterInnen und Externe ausdrücklich, auf Fehlverhalten hinzuweisen. Das HORNBACH Hinweisgebersystem darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, andere zu denunzieren.

Weder IP-Adressen noch Zugriffe auf das Hinweisgebersystem können zurückverfolgt werden. Dadurch wird höchstmögliche Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet.

Weitere Informationen erhalten Sie in der nachfolgenden Hinweisgeber-Richtlinie.

Hier gelangen Sie zum Hinweisgebersystem: hornbach.integrityplatform.org

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