Vorbemerkung
Die EU-Datenverordnung (Data Act), die grundsätzlich ab dem 12. September 2025 gilt, schreibt vor, dass HORNBACH nicht-personenbezogene Nutzungsdaten nur auf
Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Nutzer von „SMART HOME by hornbach“ verwenden darf. Personenbezogene Nutzungsdaten unterliegen weiterhin der Datenschutzgrundverordnung. Mit diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen soll, ein vertrauensvoller und fairer Datenaustausch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ermöglicht werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten im Rahmen der zwischen der HORNBACH Baumarkt GmbH [„HORNBACH“] und dem Nutzer von „SMART HOME by hornbach“ [„Nutzer“] aus einem direkt abgeschlossenen oder über eine vertragliche Einbeziehung eingebundenen Kaufvertrag („Vertrag“) über ein „SMART HOME by hornbach“ gateway oder sonstige „SMART HOME by hornbach“-Produkte und/oder damit verbundene digitale Dienste und Verbundverträge hinsichtlich der Nutzung sämtlicher Daten, die bei der Nutzung der genannten smarten Produkte verarbeitet werden.
Nicht von den nachfolgenden Nutzungsbedingungen erfasst werden die außerhalb der Datennutzung liegenden geschuldeten Leistungen und Gegenleistungen aus einem Vertrag oder einer vertraglichen Einbeziehung sowie alle weiteren auf Grund von Gesetz oder anderer Rechtsvorschrift bestehenden Rechtsbeziehungen außerhalb der durch diese Nutzungsvereinbarung geregelten Datennutzung. Soweit der Nutzer weitere verbundene Dienste bestellt, werden diese ebenfalls von den folgenden Regelungen erfasst.
Soweit verbundene Dienste zusätzlichen Nutzungsbedingungen unterliegen, wird der Nutzer vor der Bestellung des Dienstes hierauf vom Anbieter unter Angabe der zusätzlichen Nutzungsbedingungen hingewiesen.
2. Begriffsdefinitionen
„Produkt“:
Das Produkt ist ein SMART HOME by hornbach Gateway oder ein sonstiger beweglicher Gegenstand aus dem „SMART HOME by hornbach“ Sortiment , an welchem der Nutzer auf der Grundlage eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrages ein Recht erwirbt und welches Daten über seine Nutzung oder Umgebung erlangt, erzeugt oder sammelt und Daten über einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst übermitteln kann und dessen Hauptfunktion nicht die Speicherung und Verarbeitung von Daten ist. Nicht als Produkt, welches unter diese Vereinbarung fällt, gelten alle Artikel/Produkte aus dem Sortiment von HORNBACH, welche unter einer anderen Marke als „SMART HOME by hornbach“ vertrieben werden.
„Verbundener Dienst“:
Ein Dienst, einschließlich Software, der in das „SMART HOME by hornbach“ - Produkt integriert oder so mit einem „SMART HOME by hornbach“ - Produkt verbunden ist, dass das „SMART HOME by hornbach“ - Produkt seine Funktionen ohne diesen verbundenen Dienst nicht erfüllen kann. Erfasst sind auch Produkt- und Verbundene Dienste, Nutzerkonto und technische Systemvoraussetzungen von „SMART HOME by hornbach“.
Ergänzend gelten die Begriffsbestimmungen des Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung).
3. Art und Umfang der genutzten Daten, Ort der Nutzung
Bei und im Zusammenhang mit der Nutzung des Produktes und der verbundenen Dienste werden ggf. die nachfolgend aufgezählten Daten, die auch personenbezogen sein können, generiert, bereitgestellt und übermittelt. Diese werden nach Maßgabe der Regelungen dieses Datennutzungsvertrages genutzt und weitergegeben.
3.1. Registrierungsdaten:
Für die Registrierung seitens des Nutzers stellt dieser Daten bereit, die zur Erstellung und Verwaltung des Nutzerkontos des Nutzers notwendig sind (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO).
3.2. Produktgenerierte Kundendaten:
Bei und im Zusammenhang mit der Nutzung des Produktes und der verbundenen Dienste generiert und an HORNBACH übermittelt, die sich wie folgt voneinander unterscheiden:
3.2.1. Produktdaten:
Daten, die bei der Nutzung des Produkts oder eines verbundenen Dienstes mit unmittelbarem Bezug zum Produkt/Dienst generiert werden. Hierzu gehören z.B. Konfiguration und Einstellung des Produkts und zugehöriger Software, Diagnosemeldungen und Verbrauchsdaten des Produkts.
3.2.2. Steuerungsdaten:
Daten, die bei der Nutzung des Produkts oder eines verbundenen Dienstes in Bezug auf die Tätigkeit des Nutzers generiert werden. Hierzu gehören z.B. Daten von Aktoren (z.B. Gerät an / aus) und Sensoren (Temperatur, Helligkeit etc.).
3.2.3. Nutzungsbezogene Daten:
Daten, die bei der Nutzung des Produkts oder eines verbundenen Dienstes in Bezug auf den Nutzer sowie die Aktivitäten des Nutzers generiert werden. Dazu gehören Benutzeridentitäten, Berechtigungen, Aktivitätszeiten, Aktivitätsdauer, Aktivitätsart und allgemeine Informationen darüber, wie der Nutzer das Produkt und verbundene Dienste nutzt und Berechtigungen.
3.3. Abgeleitete Daten:
Soweit entsprechende Vertragsdienste vereinbart werden, erzeugt HORNBACH durch Verarbeitung von Kundendaten u.U. in Kombination mit anderen Daten oder sonstigen Informationen, abgeleitete Daten, die neue Erkenntnisse enthalten können. Zu den abgeleiteten Daten gehören z.B. Optimierungsvorschläge für die Aktivitäten des Nutzers.
4. Datennutzungs- und Weitergaberechte für HORNBACH
4.1. Nutzung zur Erbringung der vertraglichen Leistung:
4.1.1. Registrierungsdaten werden, soweit notwendig, zur Verwaltung des Nutzerkontos und für die Erbringung der vertraglichen Leistungen genutzt (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO).
4.1.2. Produktgenerierte und abgeleitete Daten: Diese werden genutzt, um das Produkt und verbundene Dienste vertragsgemäß bereitzustellen sowie deren sichere und ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Soweit ein Personenbezug besteht, ergibt sich die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Nutzerdaten aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.
4.2. Nutzung für eigene Zwecke von HORNBACH:
HORNBACH ist darüber hinaus berechtigt, die produktgenerierten und abgeleiteten Daten zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Produktes und der verbundenen Dienste sowie zur Entwicklung von neuen vergleichbaren Produkten und verbundenen Diensten zu nutzen. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit sie/er die hierfür genutzten Daten vorher vollständig anonymisiert hat und jegliche Rückverfolgbarkeit auf den Nutzer ausgeschlossen hat. Zu dieser Nutzung ist HORNBACH auch über die Vertragslaufzeit hinaus berechtigt.
4.3. Datenweitergabe durch HORNBACH
4.3.1. HORNBACH ist berechtigt, die produktgenerierten und abgeleiteten Daten Dritten zur Verfügung zu stellen bzw. diese mit der Verarbeitung dieser zu beauftragen, soweit dies dem Zweck dient, das Produkt und verbundene Dienste vertragsgemäß bereitzustellen sowie deren sichere und ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. HORNBACH verpflichtet sich, diese Dritten an Vertragsbedingungen zu binden, die sicherstellen, dass sie die Daten des Nutzers vertraulich behandeln und nur für die mit dem Nutzer vereinbarten Zwecke und unter den mit ihm vereinbarten Bedingungen sowie unter Einhaltung der Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten nutzen. Dabei wird der Dritte auch auf hinreichende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten zu verpflichtet.
4.3.2. HORNBACH ist darüber hinaus berechtigt, die produktgenerierten und die abgeleiteten Daten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Produkte und verbundenen Dienste sowie zur Entwicklung von neuen vergleichbaren Produkten und verbundenen Diensten an Dritte weiterzugeben, mit denen HORNBACH zu den genannten Zwecken unmittelbar zusammenarbeitet. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit HORNBACH die hierfür genutzten Daten vorher vollständig anonymisiert hat und jegliche Rückverfolgbarkeit auf den Nutzer ausgeschlossen hat. Zu dieser Weitergabe ist HORNBACH auch über die Vertragslaufzeit hinaus berechtigt.
4.3.3. Darüber hinaus darf HORNBACH Daten nur mit Zustimmung des Nutzers oder auf Veranlassung des Nutzers aufgrund von dessen Weitergaberechten Dritten zur Verfügung stellen. Von vornherein ausgeschlossen ist die Weitergabebefugnis jedoch, wenn es sich bei dem Dritten um einen Betreiber zentraler Plattformdienste, der für einen oder mehrere dieser Dienste als Gatekeeper gemäß den Vorschriften der Verordnung über wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) benannt worden ist, handelt. Soweit eine Weitergabe an Dritte erfolgte, die zum Zeitpunkt der Weitergabe noch nicht als Gatekeeper benannt waren, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden, ist die Weitergabe unverzüglich einzustellen.
5. Datenrechte des Nutzers
5.3.1. Der Nutzer ist darüber hinaus befugt, produktgenerierte Daten und seine diesbezüglichen Nutzungsbefugnisse an Dritte auf der Grundlage von mit diesen vertraglich festgelegten Zwecken weiterzugeben oder durch HORNBACH weitergeben zu lassen. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unabhängige Wartungs- und Reparaturdienstleister zu Zwecken der Wartung und Reparatur des Produkts oder an Hersteller anderer mit dem Produkt verbundener Geräte/Produkte zur Fehlersuche und Integration der weiteren Geräte/Produkte. Soweit hiervon geistige Eigentumsrechte von HORNBACH oder Dritter betroffen sind, erteilt HORNBACH dem Nutzer hiermit die erforderlichen Lizenzen für die Nutzung zu den zulässig vereinbarten Zwecken.
5.3.2. Eine Weitergabebefugnis besteht jedoch nicht, wenn es sich bei der oder dem Dritten um einen Betreiber zentraler Plattformdienste, der für einen oder mehrere dieser Dienste als Gatekeeper gemäß den Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte benannt worden ist, handelt.
5.3.3. Die Weitergabe hat auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zu erfolgen. Ggfs. sind bestehende Verpflichtungen aus Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen HORNBACH und dem Nutzer an den Dritten weiterzugeben. Die Vereinbarung muss sicherstellen: − dass der Dritte die Daten vertraulich behandelt und hinreichende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten vorsieht, − dass der Dritte die Daten ausschließlich für die mit dem Nutzer vereinbarten Zwecke und unter den mit ihm und HORNBACH vereinbarten Bedingungen nutzt, und die Daten löscht, sobald sie für die Erfüllung des mit dem Nutzer vereinbarten Zwecks nicht mehr erforderlich sind, − dass es dem Dritten verboten ist, die Daten zur Entwicklung von mit den Produkten oder verbundenen Diensten von HORNBACH konkurrierenden Produkten oder verbundenen Diensten zu nutzen.
5.3.4. Eine Weitergabe der Daten oder diesbezüglicher Zugangs- und Nutzungsbefugnisse durch den Dritten an weitere Dritte ist zulässig, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistung durch die den letzten Dritten erforderlich ist und erkennbar entgegenstehende Interessen von HORNBACH nicht bestehen. Bei schwerwiegenden entgegenstehenden Interessen steht HORNBACH ein Untersagungsrecht zu.
5.3.5. Die Nutzungs- und Weitergaberechte des Nutzers an den produktgenerierten Daten bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Der Nutzer darf die produktgenerierten Daten jedoch nicht in einer Weise nutzen oder weitergeben bzw. weitergeben lassen, die den berechtigten Geschäftsinteressen von HORNBACH unmittelbar schadet, insbesondere nicht zur Entwicklung von mit den Produkten oder verbundenen Diensten von HORNBACH konkurrierenden Produkten oder verbundenen Diensten. Das gilt auch nach Beendigung des Vertrages über das Produkt und/ oder verbundene Dienste.
5.3.6. Die Weitergabe von abgeleiteten Daten ist dem Nutzer nur mit ausdrücklicher Zustimmung von HORNBACH erlaubt.
6. Vertragsübernahme
6.1. Bei einem Verkauf des Produkts durch den Nutzer (Weiterverkäufer/in) informiert er den Käufer über die mit HORNBACH bestehenden Nutzungsbedingungen und bietet dem zweiten (oder weiteren) Käufer den Eintritt in die mit HORNBACH bestehende Datennutzungsvereinbarung an.
6.2. Mit Abschluss dieser Vereinbarung stimmt HORNBACH der Vertragsübernahme durch den zweiten (oder weiteren) Käufer im Voraus zu. Die Weiterverkäuferin/ der Weiterverkäufer ist verpflichtet, HORNBACH über Vertragspartner und Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu informieren.
6.3. Bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben unberührt
7. Modalitäten der Verfügbarmachung und Herausgabe und Pflichten im Zusammenhang mit der Weitergabe an Dritte
7.1. HORNBACH verpflichtet sich, die erforderlichen technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Nutzer seine Datenrechte gemäß dieser Nutzungsbedingungen in vollem Umfang ausüben kann.
7.2. Insbesondere sorgt HORNBACH für die erforderlichen und üblichen technischen Voraussetzungen für den Zugriff und die Nutzung durch Bereitstellung der erforderlichen und gängigen Schnittstellen oder Systemzugänge und stellt die produktgenerierten Daten hierüber auf Anfrage unverzüglich in einem gängigen maschinenlesbaren und herunterladbaren sowie bearbeitbaren Format in Echtzeit bereit.
7.3. Darüber hinaus sorgt HORNBACH für die erforderlichen und üblichen technischen Voraussetzungen zur Weitergabe der produktgenerierten Daten und stellt die produktgenerierten Daten auf Anfrage den berechtigten Dritten in einem vereinbarten gängigen maschinenlesbaren Format direkt, unverzüglich und gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung zur Kostendeckung für den Nutzer über gängige Schnittstellen oder Systemzugänge soweit technisch möglich kontinuierlich und in Echtzeit und in derselben Qualität zur Verfügung, in der die Daten HORNBACH vorliegen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich HORNBACH, der Dritten/ dem Dritten den Abschluss einer Vereinbarung anzubieten, die die Modalitäten der Verfügbarmachung regelt. Die Berechnung der Aufwandsentschädigung erfolgt unter Berücksichtigung von Artikel 9 der Datenverordnung.
7.4. Zur einfachen, schnellen und sicheren Übermittlung seiner Zugangs- oder Weitergabeverlangens stellt HORNBACH dem Nutzer einen einfachen und sicheren elektronischen Kommunikationsweg (in der Regel E-Mail-Adresse) zur Verfügung.
7.5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass HORNBACH zur Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen bei der Weitergabe durch den Nutzer oder auf Anfrage des Nutzers nur insoweit verpflichtet ist, als dies zur Erfüllung des zwischen dem Nutzer und dem Dritten vereinbarten Zwecks unbedingt erforderlich ist und der Dritte eine Geheimhaltungsvereinbarung mit HORNBACH zur Wahrung der Vertraulichkeit geschlossen, sowie alle darin vereinbarten spezifischen erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit ergriffen hat.
8. Gewährleistung, Haftung, Laufzeit und Kündigung
8.1 Gewährleistung, Haftung, Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.
8.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der eine Partei zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wiederholt oder schwerwiegende Verstöße gegen die Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen begeht.
8.3 Die Kündigung gemäß den obigen Regeln bedarf der Textform.