Ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte dürfen:
- Spannungsfreiheit feststellen,
- elektrische Anlagen gegen Wiedereinschalten sichern,
- Installationskomponenten anschließen,
- Installationen prüfen und in Betrieb nehmen,
- erforderliche Meldungen oder Anträge gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber durchführen.
























