
Skandor
Garantiebedingungen für Skandor Laminat
Produkte der Marke Skandor wurde nach den modernsten Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegt einer ständigen strengen Qualitätskontrolle.
Die HORNBACH Baumarkt GmbH (nachfolgend Garantiegeber) garantiert entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen für die Qualität der Laminatböden der Marke Skandor hinsichtlich
- Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb,
- Lichtechtheit und
- Fleckenunempfindlichkeit.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für
- Laminatböden mit der ausgewiesenen Nutzungsklasse 31 nach der EN 685 15 Jahre bei Nutzung im privaten Wohnbereich, 7 Jahre bei Nutzung im gewerblichen/öffentlichen Bereich,
- Laminatböden mit der ausgewiesenen Nutzungsklasse 32 nach der EN 685 30 Jahre bei Nutzung im privaten Wohnbereich, 15 Jahre bei Nutzung im gewerblichen/öffentlichen Bereich.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Kaufdatums den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für
- Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb
Ein Garantieanspruch besteht, sobald die Dekorschicht mindestens einen Quadratzentimeter groß vollständig entfernt ist. - Lichtechtheit
Ein Garantieanspruch besteht, wenn der Artikel nicht lichtecht gemäß den Anforderung nach EN 13329 ist. - Fleckunempfindlichkeit
Fleckunempfindlichkeit wird bei Einwirkung folgender Substanzen garantiert: Aceton, Handcreme, alkoholische Getränke, natürliche Frucht- und Gemüsegetränke, Fette, Kaffee, Cola-Getränke, Nagellack - Ausschlüsse
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf- eine außergewöhnliche chemische oder mechanische Belastung,
- unsachgemäße Handhabung oder Benutzung,
- unsachgemäße oder unzureichende Reinigung,
- gewaltsame Einwirkung oder vorsätzliche Beschädigung oder
- eine fehlerhafte Verlegung (Verlegung muss gemäß der Skandor Verlegeanleitung erfolgen)
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Weiteren Schäden an Verschleißteilen (z. B. Abrieberscheinungen an den Paneelkanten), die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden oder Folgeschäden sowie Ein- und Ausbaukosten.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten. Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum des Garantiegebers über. Der Austausch umfasst nicht die Aus- und Einbaukosten des Bodenbelages. Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie an den nächsten HORNBACH Baumarkt. Diesen finden Sie hier.
Oder setzen Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine Begutschtung des defekten Artikels zu vereinbaren: onlineshop@hornbach.at oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkthaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen für Skandor Parkett
Produkte der Marke Skandor wurde nach den modernsten Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegt einer ständigen strengen Qualitätskontrolle.
Die HORNBACH GmbH (nachfolgend Garantiegeber) garantiert entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen für die Qualität der Parkettböden der Marke Skandor hinsichtlich
- Beständigkeit der Nutzschicht des Parketts bei üblichem, bestimmungsgemäßen Gebrauch und
- Konstruktionsbeständigkeit der einzelnen Bestandteile.
1. Garantiezeit
Garantiezeiten in Abhängigkeit des Hornbach-Sternesystems
1 Stern | 2 Sterne | 3 Sterne | 4 Sterne | 5 Sterne | 6 Sterne |
10 Jahre | 10 Jahre | 15 Jahre | 15 Jahre | 25 Jahre | 25 Jahre |
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Kaufdatums den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materialfehler. Die Garantie gilt nur bei Verwendung im privaten Wohnbereich.
Die Skandor Verlege- und Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf
- eine außergewöhnliche chemische oder mechanische Belastung,
- unsachgemäße Handhabung oder Benutzung,
- unsachgemäße oder unzureichende Reinigung/Pflege,
- gewaltsame Einwirkung oder vorsätzliche Beschädigung oder
- eine fehlerhafte Verlegung (Verlegung muss gemäß der Skandor Verlegeanleitung und der allgemeinen Regeln der Technik erfolgen), z.B. auch die Montage von Dielen mit erkennbaren Fehlern, die vor der Verlegung vorhanden waren,
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Weiteren
- Schäden an Verschleißteilen z. B. Abrieberscheinungen an den Paneelkanten, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind
- Schäden wie Fugenbildung oder Verformung der Dielen durch klimatische Bedingungen der Jahreszeit
- Schäden durch Verlegung des Bodens in Feuchträumen wie Bad, WC, Sauna, etc.
- Farbschwankungen von Dielen innerhalb der Lieferung (natur- und produktionsbedingt)
- natürliche Farbänderung durch Lichteinwirkung
Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden oder Folgeschäden.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten. Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses Artikels gehen in das Eigentum des Garantiegebers über. Der Austausch umfasst nicht die Aus- und Einbaukosten des Bodenbelages. Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie an den nächsten HORNBACH Baumarkt. Diesen finden Sie hier.
Oder setzen Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine Begutachtung des defekten Artikels zu vereinbaren: onlineshop@hornbach.at oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkthaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Hier gibt's die Garantiebedingungen für SOLUNA zum Runterladen und Ausdrucken: